Das Recht auf persönlichen Waffenbesitz!
Das Recht auf persönlichen Waffenbesitz!
Als Gegnerin der „Waffeninitiative“ war ich in den letzten Wochen und Monaten in der ganzen Schweiz unterwegs. Ich nahm an mehreren Pressekonferenzen, an vielen Podien und Diskussionen teil. Dazu schrieb ich verschiedene Artikel, gab Interviews und machte ‚Plakatwerbung’.
Nachdem die Initiative am Volks- und Ständemehr scheiterte erhalte ich täglich Anfragen, wie es nun mit dem „privaten Waffenrecht“ aussieht. Nach der klaren Ablehnung, ändert sich nichts und es gilt die bestehende Gesetzeslage: Jeder Schweizer Bürger/Bürgerin hat das Recht – vorausgesetzt er ist nicht vorbestraft – privat eine Waffe (Faustfeuerwaffe) zu besitzen. Ausgenommen sind ‚automatische’ Waffen. Er benötigt dazu einen Waffen-Erwerbschein, den der zuständige Polizeiposten erteilt. Der Besitzer verpflichtet sich durch den Erwerb, für eine sichere Aufbewahrung der Waffe zu sorgen bzw. sie unter Verschluss zu halten. Der Waffen-Erwerbschein berechtigt lediglich zum Erwerb der Waffe, aber nicht zum Tragen einer Waffe! Dazu ist ein Waffen-Tragschein notwendig, mit einem entspr. Bedarfs-Nachweis (Geldtransport, persönliche Bedrohung etc.).
Foto: Patrick Bourquin