JA zu unseren Staatssymbolen!
JA zu unseren Staatssymbolen!
Heute reichte ich an der Sommersession in Bern folgende Interpellation ein:
Wenn wir den Umgang mit Staatsymbolen, wie z. B. mit der Landesflagge im Ausland wahrnehmen, stellen wir fest, dass wir in der Schweiz einen erheblichen Nachholbedarf haben. Ein Foto oder ein TV-Auftritt einer staatstragenden Person im Ausland ist ohne entsprechende Landesfahne praktisch undenkbar.
Viele Privatpersonen hier im Lande bezeugen ihre Landeszugehörigkeit damit, dass sie auf ihrem Grundstück oder auf ihrem Gebäude unsere Landesfahne flattern lassen. Leider finden wir eine solche passende Beflaggung bei staatlichen, öffentlichen Gebäuden (Regierungsgebäuden, Schulen, Universitäten, Bildungsstätten etc.) eher selten.
Vor allem in den Schulen herrscht diesbezüglich oft eine grosse Unsicherheit. Vielfach beklagen sich Eltern, dass Kinder mit einem „Schweizer-T-Shirt“ oder einer Mütze mit dem Schweizerkreuz in der Schule angehalten werden, es nicht mehr zu tun. Oder einfach gesagt: Man hat es ihnen verboten.
Im Sommer ist auch die Zeit der Schulreisen und der Schullager. Auch hier meldeten mir Eltern, dass ihre Kinder im Lager keine Schweizerfahne über ihrem Bett im Lager aufhängen dürfen.
Wenn auf Wunsch der Kinder eine Schweizerfahne an die Wand eines Schulhofs gemalt wurde, musste diese entfernt werden. Zitat der Schulleiterin: „...Nun haben wir mit Befremden festgestellt, dass ihr auch eine Schweizerfahne … aufgemalt habt. Das hat im ganzem Team zu Unmut geführt“. Und weiter: „Ich bitte euch deshalb, die … Flagge an der Wand so schnell wie möglich zu übermalen oder zu entfernen.“
Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Bundesverfassung, Art. 62). Trotzdem möchte ich unserem Bundesrat ein paar Fragen stellen, da es sich dabei um eidgenössische Staatsymbole handelt:
1. Wie denkt der Bundesrat über solche Vorfälle und Tendenzen an Schweizer Schulen?
2. Verdienen unsere Schweizer Staatssymbole (Landeshymne, Flagge) einen würdigeren Platz in unserer Gesellschaft oder nicht? Wer hat die Kompetenz, Schweizer Staatsymbole an einer Schule oder auf einem Gelände zu verbieten (z.B. Gelände der Landesausstellung im Jahre 2002)?
3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Beflaggung in unserem Land angemessen und ausreichend ist? Wenn nicht, wie gedenkt er dies zu ändern oder zu beeinflussen?