NEIN zur PID!
NEIN zur PID!
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) umfasst Untersuchungen welche darüber Auskunft geben, ob ein künstlich gezeugter Embryo „gesund“ ist, d.h. frei von Fehlbildungen der Chromosomen oder einer Erbkrankheit. Wenn die PID zugelassen würde, müsste die Verfassung geändert werden. Darüber stimmen Volk und Stände am 14. Juni 2015 ab.
Heute steht in der Verfassung: „... es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können...“ (BV Art. 119 Abs. 2 Bst. c).
Die umstrittene Änderung lautet: „...es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.“
Also haben wir eine grundsätzliche Änderung vor uns welche es erlaubt, dass mehr Embryonen entwickelt werden dürfen, als man einpflanzen kann. Die Anzahl der Embryonen steigt von 3 auf 12! Neu würde auch das Tiefgefrierverbot von Embryonen aufgehoben. Die Embryonen könnten neu bis 10 Jahre aufbewahrt werden und nach Ablauf dieser Frist würden sie vernichtet oder von der Forschung „verbraucht“.
Bundesrat und Parlament wollen die PID in der Schweiz erlauben. Also könnten Paare, welche nicht nur erblich vorbelastet sind (50-100 Fälle jährlich), sondern alle Paare, welche eine künstliche Befruchtung beanspruchen (6.000 Fälle jährlich) die Embryonen untersuchen lassen. Wenn die Embryonen „erwünschtes“ Erbgut aufweisen, würden sie eingepflanzt oder tiefgefroren. Weist das Erbgut Fehler auf, würden sie vernichtet.
Neben den persönlichen, religiösen, moralischen und ethischen Bedenken dieser Änderungen, begegnen wir auch noch anderen Überlegungen:
1. Die Verfassung schützt heute die Menschen vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie. Die geplante Änderung der Verfassung nimmt den Embryonen ihren gesetzlichen Schutz! In Zukunft könnten viele Embryonen erzeugt und für medizinische Zwecke missbraucht werden.
2. Neu würde bereits im Labor entschieden - ohne die Eltern zu fragen - welches Leben wertvoll und welches minderwertig ist.
3. Menschen mit Behinderungen und ihre Eltern könnten diskriminiert werden, wenn sie sich für das Leben und nicht für die Vernichtung entscheiden.
4. Die Aufgabe des Arztes ist das Leben zu schützen und nicht dieses zu vernichten. PID ist keine ärztliche Aufgabe.
5. Untersuchungen können die Embryonen verletzen. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei 40% der untersuchten Embryonen der Fall ist.
6. Neu würden also nicht die Krankheiten, sondern die Kranken bekämpft!
7. Der Anwendungsbereich der PID könnte sich ausweiten da es schwierig würde, eine klare Grenze zu ziehen.
8. Die Verfassungsänderung könnte Behinderungen nicht ausschliessen und sie suggeriert dass es möglich ist, menschliches Leben leidens- und krankheitsfrei zu gestalten.
Die Vergangenheit hat unzählige Male gezeigt und gelernt: Es ist nicht immer empfehlenswert, alles was technisch möglich ist auch durchzuführen!
Deshalb NEIN zur Präimplantationsdiagnostik!