Zukunft mit Komplementärmedizin!

Zukunft mit Komplementärmedizin!

Am 17. Mai 2009 entscheiden wir über die Abstimmungsvorlage „Zukunft mit Komplementärmedizin“.

Die Anhänger von „alternativen Heilmethoden“ sammelten 140'000 gültige Unterschriften für eine Initiative „Ja zur Komplementärmedizin“. Ein Gegenvorschlag dazu setzt sich durch und wird von Bundesrat und Parlament der Bevölkerung zur Annahme empfohlen.

Warum ist es sinnvoll, die Komplementärmedizin in der Verfassung zu verankern? Der Verfassungsartikel sichert langfristig die Existenz der Komplementärmedizin in der Schweiz:

  • Die Komplementärmedizin wird in Zukunft allen Menschen zugänglich sein.
  • Die Behandlungserfolge können verbessert und die Gesundheitskosten gesenkt werden.
  • Die lang ersehnte Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin wird allmählich stattfinden.
  • Die Qualitätssicherung der tätigen Therapeuten wird gewährleistet: Nur Ärzte mit einer Spezialausbildung können die Kosten über die Grundversicherung abrechnen.
  • Der traditionelle Heilmittelschatz der Schweiz und die Produktion (Heilkräuter, Tinkturen, Medikamente etc.) bleiben erhalten.

Vorurteil: Nur wer an die Wirkung der Komplementärmedizin (z.B. Homöopathie) glaubt, wird geheilt. 
Falsch: Haben sie schon einen Tierarzt gesehen der versucht, eine Kuh von der Wirkung eines homöopathischen Heilmittels zu überzeugen? Nein. Trotzdem hat die Homöopathie auch in der Tiermedizin Erfolg!

Vorurteil: Die Komplementärmedizin wird die Kosten des Gesundheitswesens in die Höhe treiben. 
Falsch: Die Arztpraxis eines Homöopathen ist pro Jahr um 49% günstiger, als die eines Schulmediziners. Seit dem Jahr 2005 ist die Komplementärmedizin zudem nicht mehr im Grundleistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Trotzdem steigen die Kosten im Gesundheitswesen unvermindert an.

Deshalb setzen wir am 17. Mai ein Zeichen und stimmen wir JA zur Abstimmungsvorlage „Zukunft mit Komplementärmedizin“!